Nachhilfe —
ganz schön schlau!

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Eckpunktepapier

Das politische Programm des VNN e.V.
Ein Eckpunktepapier


Das Eckpunktepapier des Bundesverbands Nachhilfe- und Nachmittagsschulen (VNN) e.V. beschreibt die Situation der Nachhilfe-Branche und enthält die Forderungen des Verbands. Mit diesem Papier fördert der VNN die Diskussion und den Austausch über die Situation der Nachhilfe-Einrichtungen und ihren Stellenwert in der deutschen Gesellschaft.
Bildung ist für die Menschen in Deutschland die sichere Grundlage für ein Leben in Wohlstand und Zufriedenheit. Gleichzeitig ist eine gebildete deutsche Gesellschaft ein Garant für die wirtschaftliche Stärke Deutschlands im Reigen der europäischen und weltweiten Nationen. Dabei ist für uns Bildung an sich ein hoher Wert, gleich woher Kinder und Jugendliche diese Bildung erhalten: aus der Schule des öffentlichen Schulsystems, aus Büchern, aus dem Internet, von Trainern und Nachhilfelehrern oder von Dozenten im Fernsehen. Wir kennen heute viele Möglichkeiten der Fortbildung und die meisten Jugendlichen nutzen alle diese Möglichkeiten.

Die institutionelle Nachhilfe ist dabei ein Teil des Bildungssystems.
Deshalb nimmt der VNN Stellung zu folgenden Themen:

  • Steuerliche Absetzbarkeit von Nachhilfe- und Förderunterricht
  • Förderung der Qualität und Verlässlichkeit von Nachhilfe- und Förderangeboten
  • Förderung der Anerkennung der Arbeit der Nachhilfe-Einrichtungen und der Nachhilfelehrer
  • Kampf gegen den Schwarzmarkt und die Schwarzmarktanbieter
  • Bundesweit einheitliche und eindeutige Regelungen für Kooperationsmöglichkeiten mit dem öffentlichen Schulsystem im Nachmittagsbereich
  • Aufhebung des umstrittenen Kooperationsverbotes von Bund und Ländern in der Bildungspolitik
  • Umsetzung der EU-Richtlinie im Hinblick auf die Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsangeboten
  • Beratung bei politischen Entscheidungen im Bildungsbereich zur Förderung von Bildungsbewusstsein und zur Vermeidung von Nachteilen für Bedürftige  

Steuerliche Absetzbarkeit von Nachhilfe- und Förderunterricht für Eltern und Schüler

Weiterbildung für Berufstätige ist steuerlich absetzbar, ebenso der Besuch einer Privatschule im ersten Bildungsmarkt. Die Entscheidung von Eltern, freiwillig in die Bildung ihrer Kinder zu investieren, ist eine individuelle Leistung, die direkt der Gesellschaft zugute kommt. Noch viel mehr als „haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse“, die bekanntlich mindestens teilweise steuerlich absetzbar sind, fördert die zusätzliche individuelle Förderung von Kindern das Bildungs- und Leistungsniveau in unserer Gesellschaft. Gleichzeitig verhindert sie Arbeitslosigkeit und deren Folgekosten. Private Bildungs-Investitionen von geschätzten 1,5 Milliarden Euro pro Jahr mindern maßgeblich das Versagen des deutschen Schulsystems.
Trotzdem:
  • Deutschland gehört zu den Staaten mit den meisten Sitzenbleibern (250.000 pro Jahr). Das ist eine maßlose Vergeudung von Bildungsreserven.
  • Ca. 400.000 Jugendliche pro Jahr verlassen mit mindestens einem Jahr Verzögerung die Schule.
  • Die Klassenwiederholer binden ca. 16.000 Lehrerstellen, die ca. 840 Mio € kosten.
  • Die Sitzenbleiber verursachen durch den verspäteten Eintritt in Studium und Beruf und durch sonstige Folgekosten jährlich Kosten von ca. 1,2 Milliarden €.
  • Die Gesamtfolgekosten schulischen Versagens belaufen sich Studien zufolge auf ca. 7 Milliarden € pro Jahr, die vom Steuerzahler bezahlt werden müssen. Darin enthalten sind auch die Kosten für Hartz IV-Karrieren. Hier subventionieren wir statt die Arbeitskraftreserven, die wir in Deutschland dingend benötigen, auszubilden.

Wir wagen zu vermuten, dass diese Zahlen doppelt so hoch wären, gäbe es nicht die freiwillige Investition der Eltern in die individuelle Bildung ihrer Kinder. Deshalb muss dieses gesellschaftliche Engagement, das maßgeblich Staatsausgaben einspart, durch die Absetzbarkeit von Nachhilfe belohnt werden.

Förderung der Qualität und Verlässlichkeit von Nachhilfe- und Förderangeboten

Schon lange wundern wir uns, dass gut ausgebildete Lehrer des staatlichen Schulsystems ihren Schülern und deren Eltern als „Nachhilfelehrer“ völlig unzureichend ausgebildete Personen empfehlen: Schüler, Nachbarn, Freunde. „Schüler helfen Schüler“ heißt dann oftmals das Projekt. Es geht sogar noch weiter: In manchen Bundesländern werden offiziell Mütter ohne jedes spezielle Hintergrundwissen als „Hilfslehrer“ von den Schulämtern eingestellt. Oftmals geht man sogar davon aus, dass es sich dabei um ehrenamtliche Arbeit handelt, oder jemand verdient sich ein Taschengeld damit. Auch Langzeitarbeitslose waren schon im Gespräch, um Kinder zu fördern.
Auf der anderen Seite existieren tausende Nachhilfe-Institute mit einer ordentlichen betrieblichen Struktur, ausgesuchten Lehrkräften und kundenfreundlichen und verlässlichen Geschäftsbedingungen. Sie unterliegen der Kontrolle der regionalen Schulbehörden. Die Angebote in den staatlichen Schulen selbst sind dagegen willkürlich organisiert, oft unzuverlässig für Kinder und Eltern und unterliegen gar keiner Kontrolle.
 
Es ist aber wichtig, ein verlässliches und funktionierendes System der individuellen Förderung zu etablieren. Die Nachhilfe-Branche selbst hat bereits vor über 15 Jahren einen Berufsverband (VNN) gegründet, dessen Mitglieder einen Ehrenkodex unterschreiben müssen. Außerdem wurde vor über zehn Jahren ein strenges Prüfsystem gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Gütesicherung und -kennzeichnung (RAL) geschaffen, das RAL-Gütezeichen INA-Nachhilfeschulen. Auch TÜV-Zertifizierungen (Kundenzufriedenheit, ISO-9001, TÜV-Standard Nachhilfe) werden von Instituten genutzt.
 
Die Politik aber tut nichts, um diese Bestrebungen zu unterstützen, im Gegenteil: Sie werden unterlaufen von z.T. sehr eigenwilligen und nicht nachvollziehbaren Entscheidungen regionaler Sachbearbeiter. Diese „kontrollieren“ die Zeugnisse der Nachhilfelehrkräfte und machen davon die Umsatzsteuerbefreiung des Instituts abhängig.
 
Wir wollen keine staatliche Kontrolle unserer Arbeit durch willkürlich erdachte Kriterien. Wir haben bereits seit vielen Jahren einen eigenen Kriterienkatalog aufgestellt, nach dem sich schon sehr viele Anbieter auf dem Markt richten. Die Qualität unserer Arbeit wird von unseren Kunden, den Eltern und Kindern beurteilt. Sie allein wissen, ob die individuelle Förderung erfolgreich ist oder nicht. Deshalb stehen wir für einen ständigen Verbesserungsprozess in der Branche.

Nicht zuletzt gehört dazu auch eine Ausbildung zum Nachhilfelehrer für individuelle Förderung. Er muss die Methoden (Methodik) und die Didaktik beherrschen, um dem Schüler wieder Selbstbewusstsein zu geben. Er muss dem Schüler Lernstrategien für ein selbstständiges Arbeiten vermitteln können, muss analytische Fähigkeiten besitzen, um den Lernstand des Schülers beurteilen zu können und einen entsprechenden Lernplan auf zu stellen, der das Kind wieder an das Leistungsniveau seiner Klasse heranführt. Deshalb ist für uns das Berufsbild des Nachhilfelehrers wichtig und wir werden uns für eine anerkannte Ausbildung einsetzen, um die Qualität in der Nachhilfe-Branche nachhaltig zu verbessern.

Förderung der Anerkennung der Arbeit der Nachhilfeeinrichtungen und der Nachhilfelehrer

Wo stünde das öffentliche Schulsystem, wenn ein Jahr lang keine Nachhilfe erteilt würde? Diese Frage stellten wir 2009 den Parteien. Abgesehen von der Feststellung, dass jede Partei natürlich das Schulsystem so reformieren wollte, dass Nachhilfe überflüssig würde, haben alle Parteien einhellig festgestellt, dass das deutsche Schulsystem dann zusammenbrechen würde. Dabei spart private Nachhilfe dem Staat enorme Summen an Steuergeldern.
Die Situation (lt. diverser Studien und Umfragen):
  • Deutschland gehört zu den Staaten mit den meisten Sitzenbleibern (250.000 pro Jahr).
  • Daher verlassen ca. 400.000 Jugendliche pro Jahr mit mindestens einem Jahr Verzögerung die Schule.
  • Die Klassenwiederholer binden ca. 16.000 Lehrerstellen, die ca. 840 Mio € kosten.
  • Die Sitzenbleiber verursachen durch den verspäteten Eintritt in Studium und Beruf und durch sonstige Folgekosten jährlich Kosten von ca. 1,2 Milliarden €.
  • Die Gesamtfolgekostenkosten schulischen Versagens belaufen sich auf ca. 7 Milliarden € pro Jahr, die vom Steuerzahler bezahlt werden müssen.

Die Hälfte aller Schüler hat im Laufe seiner Schullaufbahn mindestens einmal Nachhilfe erhalten. Von welchen Zahlen würden wir sprechen, wenn Schüler keine Nachhilfe bekämen? Diese Zahlen können wir nur sehr ungenau unter Zuhilfenahme von internen Umfragen und Quellen benennen. Wir gehen z.B. von einer Anzahl von 583.333 Schülern aus, die das Klassenziel ohne uns nicht erreichen würden – das sind mehr als doppelt so viele wie jetzt. Darüber hinaus verbessern sich die Schüler, die einen Lerncoach buchen, nachweislich maßgeblich in ihren Schulnoten. Damit wird ihre Chance auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessert. Der Staat spart hier an Geldern für Zusatzprojekte zur Förderung von schlecht vermittelbaren Jugendlichen auf der einen Seite. Die Universitäten sparen sich Vorbereitungskurse für nicht studierfähige Abiturienten auf der anderen Seite. Niemand kennt die genauen Zahlen. Wir möchten diese Zahlen in Zusammenarbeit mit den Hochschulen herausfinden. Die Erfolge des deutschen Schulsystems sind auch die Erfolge des deutschen Nachhilfesystems.
Die Eltern zahlen jährlich (lt. verschiedener Studien) über eine Milliarden Euro für die zusätzliche Beschulung ihrer Kinder. Gerade diese Zahl erregt immer wieder Anstoß in der Öffentlichkeit, weil sie so hoch erscheint. Sie wird aber ganz schnell relativiert, wenn man dagegen die Ausgaben für Futter für Haustiere oder diejenigen für Kosmetik sieht. Beide Ausgabenblöcke bewegen sich im Bereich von 4 Milliarden Euro jährlich. So gesehen halten wir die privaten Ausgaben für Zusatzbildung für Kinder nicht einmal für besonders hoch.

Kampf gegen den Schwarzmarkt und die Schwarzmarktanbieter

Wir wissen durch Studien und Umfragen, dass nur ca. ein Drittel des Umsatzes durch Nachhilfe auf dem „weißen“ Markt erwirtschaftet wird. Zwei Drittel des Unterrichts wird erteilt von selbst ernannten Lehrkräften und auch Lehrern des öffentlichen Schulsystems, die weder eine Rechnung schreiben noch eine Quittung unterschreiben. Diese Situation hat zwei nicht zu tolerierende Konsequenzen:
1. Den Kunden, den Eltern und Schülern, wird eine Dienstleistung angeboten, bei der sie keinerlei Kontrollmöglichkeiten haben, keine Sicherheit in Bezug auf Qualität und Seriosität, keine Regressansprüche, es besteht keine rechtliche Beziehung zum Lieferanten, dem Schwarzmarkt-Lehrer.
2. Es werden in maßgeblichem Umfang  Steuern hinterzogen und es ist uns nicht bekannt, dass die Finanzämter sich auf die Spur dieser Steuersünder setzen, nicht einmal, wenn sie eine Anzeige erhalten. Oftmals bieten diese Personen ihre Dienstleistung sogar ganz öffentlich in Anzeigen an oder kleben Plakate im öffentlichen Raum – allerdings regelmäßig ohne Nennung ihres Namens.

Wir haben die Zahlen aufgrund unserer Erfahrungen geschätzt. Dabei errechnen wir ca. 700.000 „schwarze“ Nachhilfelehrer in Deutschland. Wenn wir davon ausgehen, dass solche Nachhilfelehrer weniger Geld von seinem Kunden nimmt – er muss ja auch keine Steuern davon bezahlen – könnte es sich sogar um Umsätze von 2,5 bis 3 Milliarden Euro pro Jahr handeln.
Beides, die Sicherheit der Kinder und ein faires Zusammenleben von Steuerzahlern  in Deutschland, verlangen die aktive Verfolgung der Schwarzarbeit. Wir unterstützen die Ämter dabei gerne mit unseren Erfahrungen. 

Bundesweit einheitliche und eindeutige Regelungen für Kooperationsmöglichkeiten mit dem öffentlichen Schulsystem im Nachmittagsbereich

Ein ausgemachtes Ziel der meisten politischen Parteien scheint das flächendeckende Angebot einer Ganztagsschule zu sein. Das ist verständlich, denn im Zuge der Veränderung unserer gesellschaftlichen Verhältnisse ist es sinnvoll, Kinder möglichst lange täglich gemeinsam zu unterrichten, zu betreuen und zu fördern. Dies kommt insbesondere den zugewanderten Kindern mit fremder Sprache und Kultur zugute und den Kindern, deren Eltern ganztags berufstätig sind. Diese Gruppen machen inzwischen einen großen Teil unserer Bevölkerung aus. Aber auch andere Kinder erfahren durch diese Form der gemeinsamen Beschäftigung tagsüber eine Verbesserung der allgemeinen sozialen Kompetenzen.

Völlig unverständlich für uns ist, dass die Umsetzung dieses Plans so schleppend, so teuer und so schlecht geschieht. Mütter als Hilfslehrer, Arbeitslose oder Schüler werden eingesetzt, um eine Nachmittagsbetreuung zu gewährleisten: Das ist weder verlässlich noch seriös. Und diese Form funktioniert nachweislich nicht, auch wenn niemand dies öffentlich zugibt.

Dagegen gibt es in fast allen Gemeinden ein oder mehrere Nachhilfe-Institute, die genau auf den Nachmittagsunterricht spezialisiert sind: Sie beschäftigen ausgewählte und geschulte Betreuungs- und Lehrkräfte, organisieren zuverlässig den flexiblen Einsatz, sind kreativ im Angebot ihrer Dienstleistung, die jederzeit an die Bedürfnisse der Schüler oder Lehrer in einer Schule angepasst werden kann. Dieses Potenzial wird überhaupt nicht ausgeschöpft, obwohl es sich geradezu zwangsläufig anbietet.

Im Gegenteil: Wird von Seiten der Nachmittagsschule ein „Annäherungsversuch“ unternommen, wird sehr schnell die Keule „Sie sind ja kommerziell“ geschwungen. Hier müssen wir allen Ernstes die Frage stellen: Kosten Staatsdiener und sonstiges Hilfspersonal in den Schulen nichts? Die Unternehmen der Nachhilfebranche beschäftigen tausende Lehrkräfte und angestellte Bürokräfte. Es sind Unternehmen der Bildungsbranche wie viele andere auch. Hier vereinen sich unternehmerische Risiken des Inhabers mit oft aufopferndem Einsatz für jeden einzelnen Schüler, der ihm anvertraut wird. 

Aufhebung des umstrittenen Kooperationsverbotes von Bund und Ländern in der Bildungspolitik

In Deutschland gibt es 16 Bundesländer, ca. 323 Landkreise und ca. 111 kreisfreie Städte. Das führt zu ca. 450 Möglichkeiten, ein eigenes Schulsystem zu entwerfen und zu organisieren. Gymnasium, Gemeinschaftsschule, Hauptschule, Realschule,  Werkrealschule, Volksschule, Grundschule, Sekundarschule, Orientierungsstufe - das alles sind Namen für Schulformen in Deutschland.

Schon seit vielen Jahren ist es für ein Schulkind nicht mehr unbeschadet möglich, ein Bundesland zu wechseln. Seit einiger Zeit unterscheiden sich sogar auch die einzelnen Regionen und übertreffen sich in ihrer Kreativität für neue Schulformen. Dies hat unserer Meinung nach überhaupt nichts mit Gerechtigkeit und individueller Förderung von Kindern zu tun. Im Gegenteil, die Eltern werden verunsichert. Scheinbar „leichtere“ Schulformen in einer angrenzenden Region werden gewählt, was zu langen Schulwegen für die Kinder führt. Nach einem Umzug ist nicht klar, in welche Schulform vor Ort das Kind eingeschult werden kann, es wiederholt bestenfalls eine Klasse. In anderen Fällen ist ohne Nachhilfe das Niveau nicht zu schaffen.

Es fehlen klare und verbindliche Richtlinien für die einzelnen Schulabschlüsse: Hauptschule, mittlerer Abschluss (Sekundarstufe I) und Sekundarstufe II (Hochschulreife und Fachhochschulreife). Hier ist der Bundesrat gefordert, endlich das Kooperationsverbot aufzuheben und dem Bundesbildungsministerium geeignete Kompetenzen zu verleihen, um in Deutschland eine übersichtliche und verbindliche Bildungsstruktur im ersten Bildungsmarkt zu schaffen.
 
Wir stehen hinter dem deutschen Föderalismus als einer Staatsform, die die demokratische Entwicklung jeder einzelnen Region unterstützt. Sie minimiert außerdem die diktatorischen Gefahren, die ein zentralistischer Staat birgt. Auch ist die kulturelle Vielfältigkeit der unterschiedlichen Regionen Deutschlands ein Gewinn für unsere Nation. Ein einheitliches hohes Bildungsniveau ist aber für ganz Deutschland als Wirtschaftsraum wichtig, deshalb muss das jetzige Bildungs-Patchwork zu einer einheitlichen, übersichtlichen und verbindlichen Bildungslandschaft verändert werden. 

Umsetzung der EU-Richtlinie im Hinblick auf die Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsangeboten

Seit vielen Jahren herrscht steuerrechtliche Unsicherheit bei den Inhabern von Nachhilfe- und Fördereinrichtungen. Gerichte haben in den vergangenen Jahren aus unserer Sicht völlig unverständliche, willkürliche Urteile gefällt. So kann es dazu kommen, dass eine Nachhilfe-Einrichtung sowohl umsatzsteuerbefreite Lehrkräfte beschäftigt als auch umsatzsteuerpflichtige, obwohl beide die gleiche Dienstleistung erbringen. Auch ein Vergleich mit den Zuständen im öffentlichen Schulsystem hinkt. In der Nachhilfe-Branche werden keine Lehrer mit einem zweiten Staatsexamen benötigt, sondern fachkundige Pädagogen, die etwas von individueller Förderung verstehen. Der Beruf des Nachhilfelehrers hat insofern mit dem des Lehrers in der Schule nur peripher zu tun. Im Übrigen unterrichten auch in der öffentlichen Schule sogenannte Quereinsteiger, die ebenfalls keine pädagogische Ausbildung, geschweige denn ein Staatsexamen als Lehrer vorweisen können, sondern wegen ihrer Fähigkeiten und Kompetenzen oder sogar aus Lehrermangel eingestellt wurden.
Bis heute sind die Institute in der Regel auf die subjektive Entscheidung von Sachbearbeitern in den Finanzabteilungen von regionalen Schulämtern, Landratsämtern oder bei den Regierungspräsidenten angewiesen. Die Nachhilfe-Branche braucht endlich Rechtssicherheit, um ihre Unternehmen auch zukünftig erfolgreich zu führen. Dabei geht es auch um eine nicht unerhebliche Anzahl von Arbeitsplätzen.
Im Zuge der Harmonisierung des Umsatzsteuerrechts in der EU hat jene in seiner Richtlinie schon im Jahr 2006 festgelegt, dass „bestimmte, dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten“ von der Umsatzsteuer befreit sein sollen. Dazu gehören nach der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 folgende Leistungen: „Erziehung von Kindern und Jugendlichen, Schul- und Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildung sowie berufliche Umschulung und damit eng verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die mit solchen Aufgaben betraut sind oder andere Einrichtungen mit von dem betroffenen Mitgliedsstaat anerkannter vergleichbarer Zielsetzung, und von Privatlehrern erteilter Schul- und Hochschulunterricht.“
Diese Vorgabe der EU muss endlich durch eine Novellierung des § 4 Nr. 21 UStG umgesetzt werden. Wir wollen nicht mehr die bislang notwendige Erlaubnis durch eine Landesbehörde. Vielmehr soll „nur“ noch gegenüber dem Finanzamt dargelegt werden müssen, dass „spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden“ und die „Leistungen nicht der reinen Freizeitgestaltung dienen“.


Beratung bei politischen Entscheidungen im Bildungsbereich zur Förderung von Bildungsbewusstsein und zur Vermeidung von Nachteilen für Bedürftige

Die Mitglieder des Bundesverbandes Nachhilfe- und Nachmittagsschulen sind bereit, in Ausschüssen und Gremien beratend mitzuwirken, ihre Erfahrungen einzubringen und Kritik an bestehenden Gesetzen zu üben und zu begründen. Ohne die beratende und informierende Teilnahme von Fachleuten an der Entwicklung von Gesetzen können politische Entscheidungen nicht fundiert gefällt werden. Bisher sind alle Entscheidungen über die Köpfe der Nachhilfebranche hinweg gefällt worden. Wir wollen zukünftig mitreden und wir werden uns zu den relevanten Themen melden. Es gibt schätzungsweise 5.000 Nachhilfeinstitute in Deutschland, darin arbeiten 5.000 bis 8.000 Unternehmer und/oder angestellte Verwaltungskräfte. Darüber hinaus schätzen wir mindestens 50.000 Lehrkräfte, die in diesen Schulen arbeiten. Diese Zahl von Menschen verdient es Gehör zu finden.
 
Erftstadt, Januar 2014/2016

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